Bei Bestattungen dürfen wieder 50 Personen teilnehmen. Das ist die Änderung in den diözesanen Anweisungen vom 13. Mai 2020. Generalvikar Michael Fuchs hat dazu mitgeteilt: zu den diözesanen Anweisungen vom 29.04.2020 gibt es nunmehr die erwartete weitere Ergänzung zu den Bestattungen. Nach Mitteilung des Katholischen Büros vom 12.05.2020 hat die bayerische Staatsregierung bekannt gegeben, dass Bestattungen wie Gottesdienste im Freien zu bewerten sind (vgl. dazu auch die FAQ des Innenministeriums unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (dort unter „Was gilt bei Bestattungen?“)
Punkt 6.4 der diözesanen Anweisungen lautet deshalb ab sofort: 6.4 Begräbnis: Für Bestattungen gelten analog die Vorschriften zu den Gottesdiensten im Freien. Danach dürfen bei Bestattungen 50 Personen teilnehmen. Die Personen halten einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zulässig, wenn die Türen geöffnet sind. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind möglich, wenn vor jeder Nutzung das berührte Gerät desinfiziert (Wischdesinfektion) wird. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe.
Hier können Sie den derzeit gültigen kompletten Text der Anweisungen einsehen oder herunterladen: 20200513_Anweisungen_Liturgie_Zweite Änderung_vom_13_Mai_2020
Im Falle einer Bestattung besprechen Sie bitte die Vorgehensweise mit Pfarrer Peter Häusler!