Informationsblatt des Staatsministeriumfür Kindertagesstätten

Informationsblatt des Staatsministeriumfür Kindertagesstätten

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Information herausgegeben für alle Eltern und Erziehungsberechtigen, die Kinder in Kindertagesstätten haben.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Stand: 2. Dezember 2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie
• Fieber
• Husten
• Kurzatmigkeit bzw. Luftnot
• Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
• Hals- oder Ohrenschmerzen
• (fiebriger) Schnupfen
• Gliederschmerzen
• starke Bauchschmerzen
• Erbrechen und/oder Durchfall
ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.
Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn
• das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis
auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und
• das Kind 48 Stunden fieberfrei war.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die
Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?
Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.
• Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflegestelle/HPT bis zum Schulalter und Schulkindern der Grundschulen/Grundschulstufen ist der Besuch der Betreuungseinrichtung mit leichten, neu auftretenden nicht fortschreitenden
Krankheitssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten ohne
Fieber) erlaubt.
• Für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Besuch der
Betreuungseinrichtung nicht erlaubt.
o Der Besuch der Betreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn
 nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein
Fieber entwickelt wurde und
 im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen
leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen
wurde.

Hier können Sie die Information auch herunterladen: Staatsministerium Informationsblatt 2.Dezember 2020