Elterninformation Kindergarten Atting vom 07.01.2021

Elterninformation Kindergarten Atting vom 07.01.2021

Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen, sowie  Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt!

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebes ist in den Kindertageseinrichtungen für folgende Personengruppen zulässig:

1) Kinder, deren Eltern die Betreuung NICHT auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. 2) Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohles von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, 3) Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den Paragraphen 27ff SGB VIII haben 4) Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

„Wir möchten nochmals eindrücklich an alle Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir Ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher.  Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-infektion zu schützen.“              Auszug aus dem 383. Newsletter des Staatsministeriums

 

Hier können Sie das Formular für die Notbetreuung herunterladen: Formular_Notbetreuung_Kindergarten_Atting

Bitte ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben im Kindergarten persönlich abgeben!