Unser Generalvikar Dr. Roland Batz schreibt: wie Sie ja alle wissen und vermutlich auch in Ihrem eigenen Alltag spüren, hat die vierte Welle der Corona-Pandemie unser Land fest im Griff. Erste deutliche Einschränkungen von staatlicher Seite sind bereits erfolgt, weitere werden mit dem Sprung der Krankenhausampel auf gelb oder rot bald folgen. Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Erfahrung steigender Infektionszahlen auch im Bereich der Mitarbeiter/innen in den Pfarreien und der Diözese richte ich den dringenden Appell an alle, die sich bis jetzt noch nicht haben impfen lassen:
Übernehmen Sie Verantwortung nicht nur für ihre eigene Gesundheit, sondern auch für die Gesundheit Ihrer Mitmenschen in Gesellschaft und Kirche, setzen Sie ein Zeichen aktiver Nächstenliebe und lassen Sie sich impfen!
Die aktuelle Lage macht wieder eine Anpassung der „Diözesanen Anweisungen für Liturgie und Seelsorge …“ notwendig.
Wichtige Änderungen sind:
1. Ab sofort und bis auf weiteres ist beim Gesang in der Kirche wieder die jeweils vorgeschriebene Maske zu tragen.
2. Achten Sie bitte auf die Stellung der Krankenhausampel in Ihrem Landkreis. Ab der Stufe gelb gilt z.B. wieder das Tragen einer FFP2-Maske oder die Verpflichtung auf 3G plus bei Veranstaltungen (im Pfarrheim). Ab der Stufe rot ist 2G bei Veranstaltungen verpflichtend.
3. Für Gottesdienste gilt weiter keine Verpflichtung auf 3G, 3G plus oder 2G. Hier bleiben die Diözesanen Anweisungen unverändert.
Zuletzt weise ich Sie darauf hin, dass auch für das Bischöfliche Ordinariat und seine angeschlossenen Dienststellen die von der Staatsregierung angekündigte 3G-Regelung (bei roter Krankenhausampel) beim Betreten von Betrieben gelten wird. Zutritt haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Hier können Sie die 18. Änderung vom 05. November 2021 lesen, herunterladen oder ausdrucken: 20211105_Anweisungen_Liturgie_18_Aenderung_Lesefassung