Auch vom 5. bis 11. April 2021 nur Notbetreuung möglich

Auch vom 5. bis 11. April 2021 nur Notbetreuung möglich

Nur Notbetreuung in Kindergärten und Kitas im Landkreis Straubing-Bogen auch vom 5. bis 11. April

In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt.

Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 136,5 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist unter Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen zu finden und wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Woche vom 5. April bis einschließlich 11. April 2021 für den Landkreis Straubing-Bogen:

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 05. April bis 11. April geschlossen.

Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Der Schulbetrieb ist ohnehin in den Osterferien.

Mitteilung vom Landratsamt Straubing-Bogen vom 1. April 2021