Amtliche Bekanntmachung – Coronavirus – ab 10. Mai 2021 für Kindergarten ATting

Amtliche Bekanntmachung – Coronavirus – ab 10. Mai 2021 für Kindergarten ATting

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen – das ist der entscheidende Satz in der neuesten amtlichen Bekanntmachung aus dem Landratsamt Straubing-Bogen.

Für den Landkreis Straubing-Bogen werden die für den Schulbetrieb und den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen maßgeblichen Inzidenzwerte wie
folgt amtlich bekannt gemacht:
1. Der Wert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist seit mindestens 3 Tagen überschritten.
2. Der Wert von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist seit mindestens 5 Tagen unterschritten.
Hinweise auf die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen:
Schulbetrieb
a) In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der
Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der
Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, findet Wechselunterricht statt.
b) Ab dem 10. Mai 2021 findet in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den
Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand
von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, findet Wechselunterricht statt.
c) An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Bei der Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der
Notbetreuung und Mittagsbetreuung sind die Testvorgaben der 12. BayIfSMV zu beachten. Dies gilt auch
für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen.
Maßgeblich für die vorgenannten Rechtsfolgen ist der Standort der Schule. Der Wohnort der Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen.
Eine Ausnahme gilt ab dem 10. Mai 2021 für Schulkinder im Präsenz- oder Wechselunterricht. Diese dürfen ihre Kindertageseinrichtung oder ihre Kindertagespflegestelle besuchen. Auch hier sind die Testvorgaben der 12. BayIfSMV zu beachten.

Hier können Sie die Amtliche Bekanntmachung als pdf anschauen, herunterladen oder ggf. ausdrucken Bekanntmachung Inzidenz Schulbetrieb 10.05.2021