Das neueste Update vom Landratsamt Straubing-Bogen: vom Sonntag 7. März 2021 14:30 Uhr
+++ Inzidenz nach 31 Fällen am Freitag und Samstag über 100 – Am Montag zunächst noch Schul- und Kindergartenbetrieb wie bisher; nächtliche Ausgangssperre ab Montag, 0 Uhr; Kontaktbeschränkungen bleiben wie bisher, keine weiteren Lockerungen +++
Nachdem am Freitag (27) und Samstag (4) insgesamt 31 neue positive Tests auf SARS-CoV-2 – darunter auch 14 mit Virusmutationen – vom RKI für den Landkreis gemeldet wurden, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand Sonntag 0 Uhr) bei 100,9. Damit hat der Landkreis den 100-er-Wert wieder überschritten. Gemäß einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Sonntag gilt damit für den Landkreis Straubing-Bogen ab Montag, 08.03.2021, dem Beginn der Gültigkeit der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Einstufung als Landkreis mit einer Inzidenz höher 100.
Damit gilt ab Montag, 08.03.2021, 0 Uhr, wieder eine nächtliche Ausgangssperre im Landkreis zwischen 22 und 5 Uhr (mit den bisher bereits bekannten Ausnahmetatbeständen). Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben wie bisher (eine zusätzliche Person aus einem anderen Haushalt) und ebenso sind keine weiteren Lockerungen gemäß des neuen Stufenplans möglich, also auch kein Click & Meet. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt; Gleiches gilt für Instrumental- und Gesangsunterricht.
Für eine Aufhebung der Regelungen muss die Inzidenz gemäß den Vorgaben der 12. InfSchMV drei Tage unter dem Wert von 100 liegen und dies muss dann offiziell durch die Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht werden. Erst am darauffolgenden Tag gelten dann Lockerungen.
Der Schul-, Kindergarten- und Kita-Betrieb läuft am Montag zunächst wie in der letzten Woche auch weiter. Dies liegt an der Kurzfristigkeit und dem äußerst knappen Überschreiten des Grenzwerts. In den nächsten Tagen wird es dazu aber gegebenenfalls weitere Entscheidungen geben, die dann entsprechend bekannt gemacht werden. Auch ob es Testanordnungen für Beschäftigte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und Altenheimen gibt, wird zu Beginn der Woche von den zuständigen Stellen des Landratsamtes entschieden.
Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für den Landkreis Straubing-Bogen, nicht für die kreisfreie Stadt Straubing, die unter dem Wert 100 liegt.
Die Information hier auf unserer Homepage wurde natürlich in Absprache mit der Kindergartenleitung erstellt!