Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat folgende Anweisungen für das weitere Vorgehen angeordnet:
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) – Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz
„Mit unserem 393. Kita-Newsletter haben wir bereits über das weitere Vorgehen ab dem 22. Februar 2021 informiert. Wir möchten im Folgenden genauer erläutern, wie die Regelung zur 7-Tage-Inzidenz in der Verordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege genau ausgestaltet wurde. Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig. Die Kreisverwaltungsbehörden werden amtlich bekanntmachen, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 über- oder unterschritten wird.“
Im Falle der Notbetreuung werden wir dies auf unserer Homepage und per Aushang im Kindergarten veröffentlichen.
Mit ganz herzlichen Grüßen und den allerbesten Wünschen, bleibt gesund!
Eure „Fräulis“
Den Abschnitt des 393. Kita-Newsletter können Sie bei Bedarf hier herunterladen, speichern oder ausdrucken: Vorgehen ab 22.02.2021