Corona-Informationen des Bischöflichen Ordinariates Regensburg für alle Pfarreien

Corona-Informationen des Bischöflichen Ordinariates Regensburg für alle Pfarreien

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte Damen und Herren

wie versprochen wende ich mich heute an Sie zu den aktuellen staatlichen Vorgaben und zu den Folgen für das kirchliche Leben. Das Nachfolgende gilt für den Zeitraum der derzeit geltenden staatlichen Regelungen. Die jeweiligen Anweisungen/Auflagen der zuständigen Gesundheitsbehörden haben jedoch Vorrang, ihnen ist grundsätzlich Folge zu leisten. 1. Liturgie Laut Beschluss der Sitzung des Bayerischen Kabinetts vom 29.10.2020 (s. Anlage) sind Gottedienste vom Veranstaltungsverbot ausdrücklich ausgenommen. Die Diözesanen Anweisungen für die Liturgie haben sich bewährt. Sie müssen aber auch eingehalten werden. Wie im Frühjahr sind auch in letzter Zeit wieder einzelne Priester unserer Diözese an Covid-19 erkrankt und in Quarantäne. Das Virus macht vor den Pfarreien nicht halt, daher sind wir besonders aufgerufen, alle Maßnahmen strikt einzuhalten. Ich bitte darum sehr, die Regeln (Abstand, Maske, Hygiene) der Diözesanen Anweisungen weiter streng einzuhalten. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auch in der Sakristei Masken getragen werden müssen, dass in der Kirche Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen sollen und die Abstände eingehalten werden müssen. Wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, sollte sie es dem Pfarrer mitteilen. Vor allem müssen wir das gemeinschaftliche Singen reduzieren: Dies bedeutet konkret, dass nur zwei bis drei Lieder pro Messe gemeinsam gesungen werden sollen, am besten mit Maske. Chorproben sind nicht möglich; zur Verringerung des Aerosole-Ausstoßes sollte in der Liturgie derzeit kein Chor oder Bläserensemble zum Einsatz kommen (höchstens in sehr großen Kirchen mit ausreichendem Abstand). Stattdessen können Kantoren/-innen, Orgel und Nicht-Blas-Instrumente die Kirchenmusik in der Liturgie prägen. Handkommunion wird empfohlen, Mundkommunion kann nach der Feier gereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kommunionspender nicht mit Hand oder Mund des Empfängers in Berührung kommt. Sollte es zu einer Berührung kommen, müssen die Hände des Kommunionspenders erneut gewaschen oder desinfiziert werden. 2. Seelsorge Wir werden alles tun, was für die Umsetzung der staatlichen Beschlüsse un des kirchlichen Schutzkonzepts nötig ist. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter/-innen und die Gläubigen auf diese Regeln nochmals eingehend hin. In der Seelsorge sind die aktuellen staatlichen Regeln vor allem im Hinblick auf das generelle Veranstaltungsverbot (s. Anlage, Abschnitt f) bedeutsam. Das heißt: keine Konzerte, Vorträge, Gruppenstunden, Elternabende, Pfarrgemeinderatssitzungen, Vereinsversammlungen in direkter Präsenz. Nur Sitzungen der Kirchenverwaltungen für gesetzlich notwendige Beschlüsse sind als Präsenzsitzung unter strenger Beachtung der Infektionsschutzvorschriften möglich. Manche Veranstaltungen, z.B. PGR-Sitzungen, sind als Telefonkonferenz oder Video-Konferenz möglich. Hier drei Vorschläge für Telefonkonferenzen: mytelco.de, telefonkonferenz.de, konferenzen.telekom.de (Business-Konferenzen). Eine Vergleichsseite mit zahlreichen weiteren Anbietern findet man hier: www.telefonkonferenz.info . Zu beachten sind jeweils die Kosten/Gebühren (von kostenlosen Telko-Angeboten rate ich ab), mögliche Kündigungsfristen und der Datenschutz. Auch andere Kontaktformen (Einzeltelefonate, Rundbrief, Email, Grußkarten) sind gerade in dieser Zeit wichtig, damit die Gruppen und Verbände nicht auseinanderfallen. Bitte ermutigen Sie auch die Vorstände und Leiter der Gruppen dazu. Außerdem bedingt die starke Beschränkung der Kontakte mit einem weiteren Hausstand und (nicht: oder) max. 10 Personen (s. Anlage, Abschnitt a) eine Einschränkung der seesorglichen Präsenzkontakte auf Einzel- bzw. Hauskontakte. Diese sollten – egal ob im Pfarrhaus, im Pfarrheim, in der Kirche oder in Privathäusern – möglichst mit Maske durchgeführt werden. Für die Seelsorge in Kranken- und Pflegeeinrichtungen sollten wir uns um Formen der Kontaktnahme bemühen, die die strengen Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigen und dem Bedarf nach Seelsorge entgegenkommen, etwa Grußkarten, kleine Zeichen des Gebetes und des Drandenkens. Die Begleitung von Sterbenden auch in diesen Einrichtungen ist weiterhin möglich und dringlich – mit vorheriger Kontaktaufnahme mit der Einrichtungsleitung, die die nötigen Schutzmaßnahmen kennt. 3. Firmungen Für die bevorstehenden Firmungen gelten die liturgischen Regeln für alle anderen liturgische Feiern (s. Diözesane Anweisungen für die Liturgie). Die (anschließende) private Feier unterliegt den staatlichen Vorgaben, auf die wir ausdrücklich hinweisen.

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Anweisungen und Hinweisen eine gute Orientierung für die nächsten Wochen haben, in der Hoffnung auf einen gesegneten Advent und eine lichte Weihnachtszeit. Für das bevorstehende Allerheiligenfest wünsche ich viel Trost und österliche Zuversicht.

Herzliche Grüße Michael Fuchs, Generalvikar

Hier können Sie die Pressemitteilung des Ministerrats der Bayerischen Staatskanzlei einsehen oder herunterladen 20201029_ministerrat_pressemitteilung