Wichtige Information des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:
Mit Blick auf die nächste Woche beginnenden Sommerferien möchten wir Sie über die Regelungen zu Reisen ins Ausland informieren. Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach den Maßgaben oben genannter Verordnung. Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch einer Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einstufung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenzen bei der Reiseplanung zu bedenken.